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Name: Lychee
Rasse: Europäisch Kurzhaar
Geschlecht: weiblich
Alter: 29.04.2026
Im Tierheim seit: 29.04.2026

Im Tierheim geboren und aufgewachsen: Lychee und ihre Schwestern kennen bisher nichts anderes als Fliesenwände und die Endlichkeit ihres Familienzimmers. Die Zeit ist reif, die Kleinen groß genug und wir gehen für sie auf die Suche nach dem passenden Zuhause!

Lychee war schon immer die Mutigste des Trios, krabbelte als Erste aus der Wurfbox, erkundete maunzend das Zimmer, beobachtete uns und unser tägliches Treiben ganz genau. Mittlerweile rast sie zielsicher und mit ordentlich Speed durch die Welt, erklimmt den höchsten Kratzbaum und den wackeligsten Parcour. Besonders gern tobt sie mit Schwester Maracuja herum, weswegen wir die beiden gern gemeinsam ins Glück verabschieden möchten.

Wir vermitteln unsere Kitten nicht in Einzelhaltung.

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Täglich außer feiertags:
10-12 Uhr und 13-17 Uhr

Oder schreiben Sie uns:

Patenschaftsantrag für Lychee - Tierhafen Bad Karlshafen

Mancher Schützling muss bei der Suche nach einem geeigneten Zuhause etwas mehr Geduld aufbringen. Sei es aufgrund einer Krankheit, seines Alters oder besonderer Charakterzüge. Um diesen Bewohnern die Zeit bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, sind wir auf die finanzielle Unterstützung von Tierfreunden angewiesen. Mit der Übernahme einer Patenschaft helfen Sie uns bei der täglichen und medizinischen Versorgung und Unterbringung unserer Tiere.

Patenschaften sind ab einem Monatsbeitrag von 10 Euro möglich. Darüber hinaus können Sie die Höhe Ihres Beitrags selbstverständlich selbst festlegen. Als Dankeschön erhalten Sie eine individuell gestaltete Patenurkunde und werden sowohl auf unserer Homepage wie auch unserer Facebook-Seite als Pat*in erwähnt.

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SEPA-Lastschriftmandat (Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt)

Ich ermächtige den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.



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